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Mineral- und Tafelwasserverordnung - das sollten Sie wissen

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Mineral- und Tafelwasserverordnung regelt Güte von Wässern

Hierzulande erfreuen sich Mineral- und Tafelwässer großer Beliebtheit. Sie gelten als ausgezeichnete Durstlöscher und im Fall von Mineralwasser sogar als gut für die Gesundheit. Nur wenige Verbraucher wissen allerdings, dass Trinkwasser in Deutschland umfangreicher kontrolliert wird als Mineralwasser.

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Unterschiede zwischen Trinkwasser, Mineralwasser und Tafelwasser

Mineral- und Tafelwasserverordnung - das sollten Sie wissen

Trinkwasser

Trinkwasser ist im Wasserwerk aufbereitetes Wasser, das dem Wasserhahn entnommen wird. Es besteht überwiegend aus Grundwasser und geringeren Mengen Oberflächen- und Quellwasser. Damit der Verbraucher Leitungswasser trinken kann, wird es regelmäßigen Kontrollen unterzogen.

Mineralwasser

Mineralwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und enthält viele Mineralstoffe und Spurenelemente. Diese gelangen beim Durchgang des Regenwassers durch die Gesteins- und Erdschichten in das Wasser. Die Zusammensetzung der am Quellort vorhandenen Gesteins- und Erdschichten bestimmt, welche Mineralien und Spurenelemente das Mineralwasser letztlich enthält. Mineralwasser wird direkt an der Quelle in Flaschen abgefüllt und unterliegt natürlichen Schwankungen. Wird es behandelt, findet sich der entsprechende Vermerk auf dem Etikett: Enteisent beispielsweise bedeutet, dass ihm Eisen entzogen wurde. 

Tafelwasser

Tafelwasser setzt sich aus Trinkwasser, Mineralwasser und salzreichem Wasser (Natursole) zusammen, denen noch Kohlendioxid und einige Mineralsalze zugesetzt werden. Die Frage "Was ist Tafelwasser?" kann wohl am zutreffendsten mit künstlich erzeugtes Erfrischungsgetränk beantwortet werden. Es hat keine besonders gute Qualität und ist nicht amtlich anerkannt. Für Mineralwasser und Tafelwasser gilt die Mineral- und Tafelwasserverordnung. 

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Was ist die Mineral- und Tafelwasserverordnung?

Die Mineral- und Tafelwasserverordnung ist eine am 22.10.2014 neu geregelte Verordnung, die den Unterschied zwischen natürlichem Mineralwasser und Tafelwasser definiert.

In ihr ist festgelegt, welche Eigenschaften ein Wasser haben muss, damit es als natürliches Mineralwasser oder Tafelwasser gilt und welche Regelungen bei der Analyse, Abfüllung, Verpackung und Kennzeichnung der Wässer einzuhalten sind. So müssen Mineralwässer außer ihrer Bezeichnung und ihrem Quellort noch eine auszugsweise Analyse der wichtigsten Mineralstoffe und je nach Sorte noch Angaben über den CO2-Entzug und die Eignung als Babynahrung auf dem Etikett haben.

Die Anlagen beinhalten Grenzwerte und Bedingungen, unter denen Mineralwasserquellen genutzt werden dürfen.

In der Mineralwasserverordnung werden Wässer mit einem natürlichen CO2-Gehalt von über 250 Milligramm pro Liter, die unter hohem Druck an die Oberfläche steigen, als Sprudel oder Selters bezeichnet. Sie teilt natürliches Mineralwasser in Chlorid-, Sulfat- und Hydrogencarbonatwässer ein. 

★ Gut zu wissen: Gesunde Menschen, die sich ausgewogen ernähren, können Leitungswasser oder Mineralwasser zur Deckung ihres Mineralstoff- und Flüssigkeitsbedarfs trinken. Der größte Teil der benötigten Vitalstoffe wird jedoch nicht über Leitungswasser oder Mineralwasser, sondern über feste Nahrungsmittel zugeführt.

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Unterschiede zwischen Mineral- und Tafelwasserverordnung und Trinkwasserverordnung

Die Trinkwassergewinnung wird regelmäßig durch das zuständige Gesundheitsamt kontrolliert. Für Mineral- und Tafelwässer sind die Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig. Die mikrobiologischen Grenzwerte der Mineralwasserverordnung beziehen sich ausschließlich auf den Abfüllort. Die Trinkwasserverordnung gilt für den Ort, an dem das Wasser aufbereitet wird (Wasserwerk). Die Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV) definiert die Anforderungen, die für Trinkwasser hierzulande gelten und mit welchen Methoden es behandelt werden darf. Ihre heutige Fassung stammt vom 5. Dezember 2012. Da auch Leitungswasser Trinken die Gesundheit nicht gefährden darf, gibt es dafür ebenfalls Grenzwerte für die Belastung mit Erregern und schädlichen Substanzen.

Trinkwasser unterliegt einer umfassenderen gesetzlichen Reglementierung als Mineralwasser. Bei letzterem müssen die Hersteller lediglich 17 Schadstoffhöchstwerte einhalten. Beim Leitungswasser gibt es für 30 gesundheitsgefährdende Stoffe Auflagen, die die kommunalen Trinkwasserversorger zu erfüllen haben. Im Unterschied zu Trinkwasser, das nur höchstens 10 Mikrogramm Uran pro Liter beinhalten darf, legt die Mineral- und Tafelwasserverordnung keinen Uran-Grenzwert fest. Außerdem gibt es für schädliche organische Chlorverbindungen, PAKs, Herbizide und Fungizide bei Mineralwässern keine Grenzwerte. 

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Grenzwerte in der Mineral- und Tafelwasserverordnung

In § 4 der Mineralwasserverordnung wird ein Höchstwert von 100 Keimen pro ml bei 20 +/- 2 °C Bebrütungstemperatur und 20 Keimen je Milliliter bei 37 +/- 1 °C genannt, an die sich die Mineralwasserhersteller zu halten haben. Diese Grenzwerte beziehen sich auf Proben, die spätestens zwölf Stunden nach der Abfüllung genommen und analysiert werden.

Sind mehr coliforme Erreger, Pseudomonas aeruginosa, Fäkalstreptokokken oder sporenbildende sulfitreduzierende anaerobe Erreger enthalten, sind sie verunreinigt. Für eine Probenentnahme an der Quelle gelten Grenzwerte von 20 Erregern pro ml bei 20 +/- 2 °C und 5 pro ml bei 37 +/- 1 °C. Für Tafelwasser sind dieselben mikrobiologischen Höchstwerte maßgebend.

Um für die Ernährung von Säuglingen geeignet zu sein, dürfen sie diese Werte nicht überschreiten:

240 mg/l Sulfat
20 mg/l Natrium
10 mg/l Nitrat
0,7 mg/l Fluorid
0,05 mg/l Mangan
0,02 mg/l Nitrit
0,005 mg/l Arsen
0,002 mg/l Uran

Für Mineralwässer gelten außerdem laut Anlage 4 der Mineral- und Tafelwasserverordnung Grenzwerte für mineralische Verbindungen. Des Weiteren finden sich darin Informationen darüber, ab welchen Werten sich ein Mineralwasser beispielsweise als Mit hohem Gehalt an Mineralien oder bicarbonat-, sulfat- oder chloridhaltig bezeichnen darf (Anlage 6). 

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