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RKI Richtlinien - Wasser für Zahnärzte
RKI Richtlinien für die Zahnarztpraxis – welche Empfehlungen gelten für Wasser?
Für Zahnarztpraxen gelten nach dem Infektionsschutzgesetz besondere Anforderungen an die Hygiene. Weiterhin geben Richtlinien des Robert Koch-Instituts (RKI) unter anderem Handlungsanweisungen, um Risiken durch verkeimtes Wasser in der Praxis vorzubeugen. Warum sind möglichst keimfreies Wasser und regelmäßige Wassertests in Ihrer Zahnarztpraxis besonders wichtig? Welche konkreten Richtlinien hat das RKI für Zahnärzte im Zusammenhang mit Wasser aufgestellt?
Bedeutung der RKI Richtlinien für die Zahnarztpraxis – das wichtigste in Kürze
- Patienten sind bei der Zahn- und Zahnfleischbehandlung unter anderem durch kleine Wunden einem besonderen Infektionsrisiko durch Keime im Wasser ausgesetzt.
- Über kontaminiertes, fein zerstäubtes Wasser kann eine Infektion mit Legionellen stattfinden.
- Dentaleinheiten können auch retrograd (vom Patienten) mit Keimen verschmutzt werden.
- Häufige Keime in wasserführenden Systemen von Dentaleinheiten und Wasserinstallation sind unter anderem Legionellen und Pseudomonaden.
- Um eine Ausbreitung von Legionellen vorzubeugen, muss das Wasser in der Warmwasserinstallation wärmer als 60 °C sein.
- Nach den Empfehlungen des RKI sollte das Wasser in der Zahnartpraxis mindestens einmal pro Jahr auf Kolonie bildende Einheiten und Legionellen untersucht werden.
Wassertests nach RKI Richtlinien – warum sind diese für Zahnarztpraxen besonders wichtig?
Während der Behandlung beim Zahnarzt oder der professionellen Zahnreinigung kommt es beim Patienten oft zu kleinen Blutungen und Wunden am Zahnfleisch. Bei der Extraktion von Zähnen, dem Einsetzen von Implantaten oder der Resektion von Wurzeln kann es auch zu größeren und tieferen Wunden kommen. Wunden stellen generell Eintrittspforten für verschiedenste Keime in die Blutbahn und den Körper dar. Dies gilt auch für problematische Keime wie Legionellen oder Pseudomonaden im Wasser. Zudem wird Wasser während der Zahnbehandlung durch schnell drehende Instrumente wie Bohrer sehr fein zu sogenannten Aerosolen zerstäubt. Über die Atemwege aufgenommene Aerosole sind ein häufiger Infektionsweg für die lebensbedrohliche Legionellose (Legionärskrankheit).
Weiterhin kann zur Reinigung der Praxis oder von Geräten verwendetes Wasser ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn dieses verkeimt ist. Neben Ihren Patienten stellen Keime im Wasser auch für das Praxispersonal selbst ein Risiko dar. Mit regelmäßigen Wassertests nach den RKI Richtlinien kann verkeimtes Wasser in der Zahnarztpraxis aufgespürt werden. So lassen sich mögliche Keimherde wie Biofilme in Schläuchen der Dentaleinheit oder Mängel an der Wasserinstallation ausfindig machen und beseitigen. Dies schützt Patienten und Personal Ihrer Praxis vor Gesundheitsschäden und kann den Praxisinhaber auch vor finanziellen Einbußen durch Stilllegungen von Praxisräumen infolge von Hygienemängeln bei Kontrollen durch Gesundheitsämter und/oder Zahnärztekammern bewahren.
RKI Richtlinien – welche Untersuchungen für Wasser in der Zahnartpraxis sind Pflicht?
Für Dentaleinheiten darf grundsätzlich nur Wasser verwendet werden, welches den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entspricht. Insbesondere um die Ausbreitung von Legionellen zu vermeiden, muss die Temperatur im Warmwasserstrang der Installation stets größer als 60 °C sein. Die Einhaltung dieser Regel schützt auch das Trinkwasser in der Praxis vor erhöhten Legionellen-Konzentrationen und sollte darüber hinaus auch in Privathaushalten eingehalten werden.
Zudem sollten Sie nach den Richtlinien des RKI mindestens einmal jährlich einen Wassertest an jeder Dentaleinheit vornehmen, welcher die Konzentration an Kolonie bildenden Einheiten bei 36 °C bestimmt. Zusätzlich sollte mindestens einmal pro Jahr eine Wasserprobe aus jeder Dentaleinheit auf Legionellen untersucht werden. Weiterhin sind jährliche Tests an Waschbecken empfehlenswert. Die Probeentnahme muss durch geschultes Personal durchgeführt werden und die Auswertung der Probe darf nur von einem Labor „mit entsprechender Erfahrung“ durchgeführt werden [1]. Die genannten Tests sind jedoch nur als eine absolute Mindestvorgabe anzusehen. So können Zahnärztekammern teilweise weitere bzw. strenge Vorgaben machen. Weiterhin gelten bei der Behandlung von Patienten mit erhöhtem Infektionsrisiko (z. B. bei geschwächtem Immunsystem) gesonderte Richtlinien, die je nach Erkrankung variieren können [2].
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Zum Weiterlesen:
[1] Robert Koch-Institut „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Zahn_Rili.pdf?__blob=publicationFile
[2] Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, „Hygienische Anforderungen an das Wasser in zahnärztlichen Behandlungseinheiten“: http://www.dgzmk.de/uploads/tx_szdgzmkdocuments/075-002l_S2k_Wasser_Hygiene_Zahnarzt_Behandlung_2015-03-26.pdf