Sie haben no Produkt in Ihrem Warenkorb.
Trinkwasserverordnung
Die deutsche Trinkwasserverordnung dient zur Qualitätssicherung des Trinkwassers und soll Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch verunreinigtes Trinkwasser schützen. Worauf basiert die Trinkwasserverordnung und wie streng sind ihre Grenzwerte? Bietet die Trinkwasserverordnung Ihnen auch beim Trinken von Leitungswasser ausreichenden Schutz? Welche konkreten Grenzwerte sind in der Verordnung festgelegt?
Leitungswasser und Trinkwasserverordnung – die wichtigsten Fakten
- Die strengen Grenzwerte der deutschen Trinkwasserverordnung sollen vor Gesundheitsgefahren schützen.
- Die Trinkwasserverordnung gilt nur bis zum Hausanschluss. Daher kann Leitungswasser mit Schadstoffen und Keimen belastet sein.
- Ein privater Wassertest schützt Sie vor Gesundheitsrisiken durch belastetes Leitungswasser.
Die Geschichte der deutschen Trinkwasserverordnung
In Deutschland hat die Trinkwasserverordnung eine sehr lange Geschichte. Verschiedene Bedingungen wurden festgelegt, um die Reinheit des Wassers zu gewährleisten.
Die Verschmutzung von Wasser wird dabei in 3 Gruppen unterteilt:
- Chemische Verschmutzung
- Biologische Verschmutzung
- Einzuhaltende Indikatorparameter
Die Bundesrechtsverordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch wurde am 31. Januar 1975 verfasst und trat am 15. Februar 1976 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft.
Am 21. Mai 2001 wurde die Trinkwasserverordnung in einzelnen Teilen abgeändert und somit der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch angepasst.
§ 1 der Trinkwasserverordnung lautet dabei konkret: „Zweck der Trinkwasserverordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verschmutzung von Wasser ergeben, welches für den Verbrauch vom Menschen bestimmt ist, durch Sicherung seiner Genusstauglichkeit und Sauberkeit zu schützen.“
Was ist die Trinkwasserverordnung? Worauf basiert diese?
Die deutsche Trinkwasserverordnung basiert auf
- dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz (IfSG)
- und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Nach dem IfSG muss Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch so beschaffen sein, „...dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist“ [1].
Erlassen wurde die deutsche Trinkwasserverordnung im Mai 2001. Deshalb wird die Verordnung offiziell abgekürzt oft TrinkwV 2001 genannt. Die letzte Änderung der Verordnung trat am 9. Januar 2018 in Kraft. Diese beinhaltet unter anderem eine stärker risikoorientierte Planung der Probennahme sowie eine Meldepflicht der Untersuchungsstellen beim Überschreiten des technischen Maßnahmenwertes („Grenzwert“) für Legionellen [2].
Schon gewusst?
Was sind Legionellen? Welche Gefahren gehen von den Bakterien aus?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, welche sich besonders stark in lauwarmem und Stagnationswasser vermehren. Die Keime können durch feinste Wassertröpfchen in die Atemwege gelangen und verursachen teilweise lebensbedrohliche Lungenentzündungen (Legionärskrankheit).
Warum sind Grenzwerte für das Trinkwasser notwendig?
Trinkwasser zählt zu den wichtigsten Lebensmitteln. Wie andere Lebensmittel kann auch Trinkwasser gesundheitsschädliche Schadstoffe enthalten. So kann zum Beispiel Grundwasser Schwermetalle wie Blei oder Cadmium aus Gesteinsschichten oder industriellen Altlasten lösen. Weiterhin kann Grund- und Oberflächenwasser mit verschiedensten Keimen wie Coli-Bakterien belastet sein.
Grenzwerte haben die Funktion, die menschliche Gesundheit beim Konsum von Trinkwasser so weit wie möglich vor Gefahren durch Schadstoffe und Keime zu schützen. Stark vereinfacht gesagt, stellen Grenzwerte eine Art „Kompromiss“ zwischen Gesundheitsschutz und ökonomischer Praktikabilität dar. So ist vollkommen schadstofffreies Trinkwasser in einem Industrieland oft nicht verfügbar. Zudem sind einige „Schadstoffe“ wie Schwermetalle teilweise natürlichen Ursprungs.
Ist die deutsche Trinkwasserverordnung streng genug?
Die Trinkwasserverordnung basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Diese schließen nach dem aktuellen Stand der Forschung eine Gesundheitsgefährdung durch den Konsum von Trinkwasser bei Einhaltung der Grenzwerte aus.
Trinkwasser wird strenger überwacht als Mineralwasser!
Trinkwasser wird in Deutschland strenger kontrolliert als Mineralwasser aus dem Supermarkt. So wird Mineralwasser nach der Mineralwasserverordnung nur auf 10 Schadstoffe geprüft, während die Trinkwasserverordnung die Prüfung von 33 Schadstoffen vorschreibt. Weiterhin sind einige Grenzwerte wie zum Beispiel für Arsen in der Trinkwasserverordnung deutlich niedriger als in der Mineralwasserverordnung (10 µg/l versus 50 µg/l) [3].
Trinkwasserverordnung gilt nur bis zum Hausanschluss – ein Risiko für Verbraucher
Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung wird von den Wasserversorgern nur bis zum Hausanschluss garantiert. Obwohl Leitungswasser natürlich der Trinkwasserverordnung unterliegt, kann dieses auf den letzten Metern bis zur Wasserhahn mit gesundheitsschädlichen Schadstoffen und Keimen verschmutzt werden.
Dazu zählt zum Beispiel das Schwermetall Blei, welches sich aus alten Bleirohren lösen kann. Obwohl Bleirohre in der Trinkwasserinstallation inzwischen de facto verboten sind, sind die Rohre noch immer in einigen Altbauten installiert. Eine überhöhte Aufnahme von Blei kann unter anderem schwere Nervenschäden verursachen.
Auch Kupfer kann sich aus Wasserohren in gesundheitsbedenklichen Mengen lösen.
Keime wie Legionellen und Coli-Bakterien können sich in der Hausinstallation unter anderem durch eine zu niedrige Warmwassertemperatur (Legionellen) oder durch verkeimte Strahlregler oder undichte Rohre verbreiten.
Besonders empfindlich auf Wasserverunreinigungen reagieren Kleinkinder und immungeschwächte Personen.
Die wichtigsten Grenzwerte der Trinkwasserverordnung
- Blei: 0,010 mg/l
- Kupfer: 2 mg/l
- Arsen: 0,010 mg/l
- Cadmium: 0,0030 mg/l
- Nitrat: 50 mg/l
- Nitrit: 0,50 mg/l
- Coliforme Bakterien: 0 bei einer Probemenge von 100 ml
Wo gilt die Trinkwasserverordnung? Wo können Sie diese nachlesen?
Die deutsche Trinkwasserverordnung gilt für das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Die komplette Verordnung können Sie hier abrufen: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/TrinkwV.pdf
Zum Weiterlesen:
[1] Umweltbundesamt, „Trinkwasser, Rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerk“
[2] DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V, „Neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten“
[3] Wasserzweckverband Mallersdorf, „Trinkwasser vom Wasserversorger“
Ein privater Wassertest schützt vor Gesundheitsgefahren durch Leitungswasser
Wie sauber ist Ihr Wasser? Ist Ihr Wasser gesundheitlich unbedenklich?
Mit unseren Wassertests können Sie direkt am Wasserhahn entnommenes Leitungswasser auf Schadstoffe und andere Verunreinigungen testen lassen. So schützen Sie die Gesundheit aller im Haushalt lebenden Personen. Die Probenahme können Sie ganz einfach selbst vornehmen. Die Auswertung der Wasserprobe erfolgt in einem spezialisierten Labor.
Prüfen Sie selbst, ob Ihr Wasser den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung entspricht. Mit unseren Wasseranalysen wird die Qualität Ihres Wassers ermittelt. Schnell, einfach und preiswert: