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Die Trinkwasserverordnung in Österreich
Die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV) trat in Österreich am 21. August 2001 in Kraft und richtet sich nach der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.
Auch in Österreich hat die Sicherstellung der Wasserreinheit eine lange Geschichte. Die Trinkwasserverordnung geht unter anderem aus dem Lebensmittelgesetz von 1975 hervor.
Die Anforderungen werden dabei klar in § 3 festgelegt: „Wasser muss geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden[…]“
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