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Bleirohre im Haus - nicht mehr erlaubt
Nicht nur im Lametta ist Blei in Verruf geraten. Nach heutigem Kenntnisstand kann Blei die Blutbildung und Intelligenzentwicklung von Ungeborenen und Kindern stören. Bei Erwachsenen kann es Nierenerkrankungen und Bluthochdruck auslösen.
Daher versetzen auch Bleirohre im Haus, durch die Wasser in den Hahn fließt, viele Leute in Deutschland immer noch in Angst und Unsicherheit. Darf ich überhaupt Leitungswasser trinken? Woher weiß ich, ob ich Bleirohre im Haus habe?
Wir gehen daher heute der Frage nach, wo noch Bleileitungen zu finden sind, welche Pflichten der Vermieter hat und wie man eine zu hohe Bleibelastung des Körpers vermeiden kann.
Wo finden sich noch Bleirohre im Haus?
Die gute Nachricht zuerst – nicht überall in Deutschland wurden Bleirohre in gleichem Maße verwendet. In Württemberg und Bayern wurde die Verwendung von Blei für Wasserleitungen bereits im Jahr 1878 verboten, da man sich der Gesundheitsrisiken bewusst wurde. Im gesamten süddeutschen Raum kann man daher davon ausgehen, dass sich hier nur sehr vereinzelt Bleirohre finden. Auch im restlichen Bundesgebiet muss es auch in älteren Häusern nicht sein, dass Wasserrohre aus Blei verlegt wurden. Im Jahr 1973 stellte die DIN 2000 die „Bedenklichkeit von Bleirohren im Trinkwassernetz“ fest. Seitdem wurden in ganz Deutschland keine Bleileitungen mehr eingebaut. Häuser, die vor diesem Jahr erbaut wurden, wurden auch oft mit Wasserleitungen aus anderen Materialien, wie z.B. Kupfer oder verzinktem Stahl, ausgestattet.
Man kann daher als grobe Orientierung folgendes zur Häufigkeit von Bleirohren in Häusern festhalten:
- Süddeutschland: generell sehr selten
- vor 1945 gebaut: häufig
- bis 1973 gebaut: möglich
- nach 1973 gebaut: unwahrscheinlich
Wie sieht die Gesetzeslage aus?
Die Trinkwasserverordnung gibt in Deutschland einen Grenzwert für Blei im Trinkwasser vor, der nicht überschritten werden darf. Dieser wurde erst im Jahr 2013 von zuvor 0,025 mg/l auf 0,010 mg/l herabgesetzt. Der neue Grenzwert ist nun so niedrig, dass er nur eingehalten werden kann, wenn keine Bleirohre mehr im Haus verbaut sind. D.h., dass womöglich vorhandene Bleirohre durch Rohre aus besser geeigneten Werkstoffen ausgetauscht werden müssen.
Für die Einhaltung dieses Grenzwerts sind bis zur Wasseruhr im Haus die Wasserversorger zuständig. Ab dem Wasserzähler müssen Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften für eine einwandfreie Trinkwasserqualität sorgen. Durch den Genuss von Leitungswasser dürfen die Mieter zu keiner Zeit einer Gesundheitsgefährdung ausgesetzt sein.
Ab 01.12.2013 müssen die Vermieter bzw. Verwalter eines Hauses alle Mieter und Nutzer darüber informieren, ob Bleirohre im Haus vorhanden sind. Dies kann z.B. über einen Aushang erfolgen. Eine schuldhafte Verletzung der Informationspflicht kann als Ordnungswidrigkeit nach § 25 Nr. 16 TrinkwV mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wie stelle ich fest, ob ich Bleirohre im Haus habe?
Neben der Befragung des Vermieters kann man nach Angaben des DVGW auch selbst aktiv kontrollieren, ob Bleileitungen noch im Haus vorhanden sind. Sie können Bleirohre erkennen. Im Keller kann vor und hinter dem Wasserzähler nach silbergrauen Rohren Ausschau gehalten werden, die sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben lassen und bei einem Klopftest mit einem Schraubenzieher dumpf klingen. Außerdem sind Bleirohre nicht magnetisch. In Bezug auf nicht sichtbare Bleirohre kann auch ein Sanitär- oder Heizungsinstallateur als fachkundige Person hinzugezogen werden.
Um sicherzugehen, ob mit Blei belastetes Wasser aus dem Hahn sprudelt, empfiehlt sich auch ein Wassertest auf Blei. Bei der Probenahme sollte sichergestellt werden, dass das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung gestanden hat. So kann eine Einschätzung der Bleiaufnahme erfolgen, wenn die Bewohner normalerweise vor der Entnahme kein Wasser ablaufen lassen.
Ich habe keine Rohre aus Blei, aber trotzdem erhöhte Bleiwerte im Wasser – warum?
Wenn Sie ausschließen können, dass noch Bleirohre in Ihrem Haus vorhanden sind, aber sich bei einem Wassertest trotzdem leicht erhöhte Bleiwerte ergeben, kann dies zwei verschiedene Gründe haben. Zum einen können verzinkte Stahlrohre mit Blei verunreinigt sein. Zum anderen können die Messinglegierungen von Mischbatterien Blei enthalten. Auch Legierungen aus Rotguss können geringe Anteile an Blei, Nickel und anderen Schwermetallen aufweisen, die bei Stillstand des Wassers in den Leitungen an das Wasser abgegeben werden können.
Wie kann ich meine Familie und mich selbst schützen?
Eine prinzipielle Empfehlung ist, Leitungswasser nach einer Standzeit von ca. vier Stunden vor dem Konsum immer so lange ablaufen zu lassen, bis es kalt und frisch aus der Leitung kommt. Das Wasser können Sie während des Ablaufens auffangen und zum Gießen oder Putzen verwenden. Durch diese Maßnahme kann der Bleigehalt, vor allem wenn er von Armaturen herrührt, gesenkt werden.
Sind noch Bleirohre im Haus vorhanden kann ein Vorlauf jedoch nur eine Übergangslösung sein, da es keine Sicherheit gibt, dass der Bleigehalt mit dieser Maßnahme soweit gesenkt werden kann, dass er Ungeborene, Babys und Kinder nicht gefährdet. In diesem Fall ist es ratsam, auf geeignetes Mineralwasser aus der Flasche zurückzugreifen.
Wenn feststeht, dass Ihr Trinkwasser den Bleigrenzwert überschreitet und dafür die Hausleitungen verantwortlich sind, ist der Vermieter für einen Austausch verantwortlich. Sprechen Sie am besten mit ihm darüber, was getan werden kann. Bei Fragen zu Bleirohren vor der Wasseruhr wenden Sie sich an Ihren örtlichen Wasserversorger.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt, bei Mietervereinen und Verbraucherzentralen.
Zum Schluss soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Belastung des Menschen mit Blei nicht nur vom Trinkwasser herrührt. Die Hauptbelastungsquelle sind unterschiedliche Lebensmittel, darunter auch Grünkohl, Innereien und Muscheltiere. Auch beim Spielen im Garten können Kinder mit durch Blei belastete Erde in Kontakt kommen.
Referenzen:
Franz-Xaver Reichl: Moderne Umweltmedizin. Umweltbelastungen, Diagnostik, Therapie.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.: Blei und Trinkwasser.
Birgit Noack: Trinkwasserverordnung für Vermieter und Verwalter.