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Der Grenzwert laut TVO
Der Begriff Grenzwert spielt in der Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle. In § 1 der deutschen Trinkwasserverordnung heißt es: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.“
Grenzwerte im Bereich Wasser sind z.B. Kupfer2 mg/L, Eisen 0,2 mg/L, Blei 0,01 mg/L, Chlorid 250 mg/L, Aluminium 0,2 mg/L, etc.
Um eine Gewissheit über Ihr Trinkwasser zu bekommen, führen Sie am besten eine Wasseranalyse durch. Denn mit dieser Analyse können Sie rechtzeitig Krankheiten wie z.B. Magen-Darm-Infektion, Schleimhautentzündung, Krebs vorbeugen und schützen sich und Ihre Familie.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie noch Fragen zu Grenzwert haben.